Wohin mit dem genealogischen Nachlass?


Wohin mit dem genealogischen Nachlass?

Nach einer Studie des Vereins für Computergenealogie, veröffentlicht in der Zeitschrift „Computergenealogie“ Nr. 4/2011, haben 73% der Befragten hinsichtlich des Verbleibs ihrer Forschungsergebnisse bisher nichts geregelt. Das ist alarmierend, denn die oft in Jahrzehnten zusammengetragenen Forschungsergebnisse drohen nach dem Tode des Forschers verloren zu gehen oder gar vernichtet zu werden. Selbst eine sicher angenommene Aufbewahrung durch die Erben ist jedoch keine Garantie, denn oft wissen diese nicht um den Wert dieser Unterlagen über die eigene Familiengeschichte hinaus und sind ihrerseits nicht in Kontakt zu anderen Forschern. Die Ergebnisse fristen somit ein unbekanntes Dasein und gehen als Forschungsquelle zumindest bis zu einer Wiederentdeckung innerhalb der Familie verloren.

Was kann der Familienforscher tun, um dies zu vermeiden?

Ideal ist ein sogenannter Vorlass an einen genealogischen Verein oder ein Archiv. So kann der Forscher selbst Umfang und Verbleib zu Lebzeiten regeln und an der Erschließung und Vervollständigung selbst teilhaben.
Die zweitbeste Lösung ist die testamentarische Vermachung an einen genealogischen Verein oder ein Archiv.
Beide Lösungen behindern in keiner Weise die Weitergabe innerhalb der Familie, denn heutzutage ist eine vollständige Kopierung aller Unterlagen nicht nur für Jedermann machbar, sondern auch sinnvoll, um den Erhalt der wertvollen Daten an unterschiedlichen Orten wirklich sicher zu stellen.
Im Zeitalter vieler digitaler Datensammlungen fällt dies besonders leicht. Andererseits sind aber auch gerade diese Daten bei einem ungeklärten Erbfall besonders gefährdet.

Deshalb bietet die Brandenburgische Genealogische Gesellschaft „Roter Adler“ e.V. nicht nur für ihre Mitglieder, sondern für jeden Familienforscher Hilfe und Unterstützung bei der Regelung des genealogischen Nachlasses bzw. einer externen Sicherung an. Gerade für Forschungsergebnisse die mehrheitlich das Gebietder historischen Mark Brandenburg betreffen, ist das Archiv der BGG „Roter Adler“ e.V. der richtige Ort für ihre Daten.
Die Zugriffregelungen auf diese Daten können dabei ganz individuell gestaltet werden. Je eher Sie mit uns darüber sprechen, desto besser kann ihren Wünschen entsprochen werden.

Über den nachfolgenden Link können sie die PDF-Datei einer Vereinbarung zur dauerhaften Material- und Datenüberlassung an die BGG herunterladen:

BGG-Datenübernahmeformular

Für Fragen stehen wir ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.