Neue Veröffentlichung: Die „Lose Reihe“ Heft 4
Dr. Martin Richau: Veröffentlichung genealogischer Arbeiten im Internet – urheberrechtliche Grundlagen und Möglichkeiten
Die jüngere Forschergeneration der Historischen Hilfswissenschaften arbeitet in immer stärkerem Maße mit dem Computer. Das gilt nicht nur für die Beschaffung der Fachinformation, das gilt vor allem auch für die Erstellung eigener Websites, auf denen Forschungsergebnisse veröffentlicht werden. Insbesondere im Bereich der Genealogie, aber auch der Heimatforschung (man schaue sich nur die umfangreichen und auch qualitativ hochwertigen Darstellungen von Achim Hähnert zur Geschichte von Grebenstein bei Kassel an ) hat sich viel getan. Der Druck einer relativ geringen Auflage von Familienchroniken zum Beispiel ist teuer. Es liegt deshalb der Gedanke nahe, die Chronik im Internet zu veröffentlichen. Auch wer auf anderem Fachgebiet seine Erkenntnisse bekannt machen möchte, kann den Weg in das Internet beschreiten. Mit Publikationen auf dem Gebiet der Historischen Hilfswissenschaften – und das gilt nicht nur für diese – ist kaum Geld zu verdienen. Für Veröffentlichungen in Fachzeitschriften wird kein Entgelt gezahlt, an Büchern ist der Verdienst in der Regel so gering, dass er bei weitem nicht zum Lebensunterhalt reicht. Vor diesem Hintergrund sind die Historischen Hilfswissenschaften ein Gebiet, das anders als die Belletristik nicht durch finanzielle Interessen an einer Publikation im Internet gehindert ist.
Indes darf natürlich nicht übersehen werden, dass es praktisch keine Qualitätskontrolle für Aufsätze oder Monographien gibt, wie sie die Schriftleiter von Zeitschriften oder die Lektoren von Verlagen heute noch vornehmen. Dem kann zumindest teilweise durch Schaffung einer adäquat betreuten Internetplattform entgegengetreten werden. Natürlich kann auch nicht übersehen werden, dass ein schön gebundenes Werk sich einer höheren Wertschätzung erfreut.
Autoren, die im Internet veröffentlichen, wollen damit kein Geld verdienen und stellen ihre Arbeit jedermann zur Verfügung. Gleichwohl gilt es einiges Rechtliche zu bedenken. Es ist ein insbesondere hinsichtlich musikalischer Produktionen weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man sich an Werken anderer nach Belieben bedienen darf, insbesondere dann, wenn sie im Internet verfügbar sind. Jedem Schöpfer eines Werkes, also auch jedem Autor, steht ein Urheberrecht zu, aus dem mehrere weitere Rechte resultieren. Deshalb könnte er seine Interessen an seinem im Internet veröffentlichten Werk zum Beispiel mit einer Creative Commons-Lizenz (CCL) absichern.
Die folgenden Ausführungen wollen sich mit dem praktischen und rechtlichen Rahmen moderner Veröffentlichungsmethoden befassen. Sie legen die Rechtsgrundlagen nach dem deutschen und internationalen Urheberrecht dar, zeigen die Chance des weltweiten offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Werken auf, die rechtliche Absicherung der nicht-ökonomischen Interessen des Autors einer Veröffentlichung und die Möglichkeiten sowie Probleme bei einer Freigabe des Werkes mit einer Creative Commons-Lizenz.
bibliographische Angaben
Dr. Martin Richau | Veröffentlichung genealogischer Arbeiten im Internet – urheberrechtliche Grundlagen und Möglichkeiten |
Herausgeber: | Brandenburgische Genealogische Gesellschaft (BGG) „Roter Adler“ e.V. Vorsitzender: Gerd-Christian Treutler, Ruppiner Str. 61, D-14612 Falkensee https://www.bggroteradler.de |
ISBN: | 978-3-9814410-6-2 |
Preis: | 6,20 € zzgl. Versand |
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Anforderungen des Urheberrechts
1.1. Grundlagen des Urheberrechts in Deutschland
1.2. Herausforderungen der digitalen Technik an das Urheberrecht
1.3. Internationales Recht
2. Open Access – Begriff und Wege
3. Creative Commons-Lizenzen
3.1. Allgemeine Grundlagen
3.2. Modularisierte Zusammensetzung der CCL
3.3. Kritik an den Creative Commons Modulen und ihrer Verwendung
3.4. Rechtliche Probleme der Anwendung der CCL
4. Schlussbetrachtung
5. Literaturverzeichnis
6. Anhang
a) Erstellung des Lizenzvertrages
b) Lizenzvertrag (Beispiel)