früher im Ruhestand und ehrenamtlich engagiert
Früher in den Ruhestand gehen und sich gleichzeitig ehrenamtlich engagieren. Für viele Beschäftigte ist dies eine attraktive Möglichkeit, aus dem Berufsleben auszuscheiden. Während dieser Phase wird das Arbeitsverhältnis faktisch in einen Vorruhestand überführt. Die Arbeitnehmer erhalten in der Regel weiterhin Bezüge, beispielsweise einen Teil ihres bisherigen Gehalts als Vorruhestandsgeld. Oft wird dieses vom Arbeitgeber aufgestockt, um Versorgungsabschläge in der Rentenversicherung abzufangen. Im Rahmen dieser Regelung verpflichten sich die Arbeitnehmer, innerhalb eines festgelegten Zeitraums 1.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Dies […]
Weiterlesen